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Gas-, Brand- und Befahrposten

Aufgaben

  • Kontrolle der Sicherheitsvorschriften
  • Überwachen des Befahrens von engen Räumen/Behältern
  • Prüfen von Arbeitsfreigaben
  • Übernahme von Brandwachen
  • Alarmierung der Notfallkette im Gefahrenfall
  • Einleiten von Rettungsmaßnahmen
  • Dokumentation verhaltensbasierter Arbeitssicherheit
  • Ununterbrochene Kontrolle von Arbeiten in geschlossenen Räumen
  • Schaffen und freihalten von Fluchtwegen

Qualifikationen und Ausbildung je nach Anforderungen

Unterwiesen und ausgebildet in

  • DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention
  • DGUV 205-001 – betrieblicher Brandschutz
  • DGUV 213-055 – Retten aus engen Räumen u. Behältern
  • DGUV 113-004 – Arbeiten in engen Räumen und Behältern
  • DGUV 112-190 – Benutzung von Atemschutzgeräten
  • DGUV 112-198/199 – Benutzung PSA gegen Absturz und zum Retten
  • Grundlagen tragbarer Gaswarntechnik, Ablesen und Auswerten von Messwerten
  • SCC/SGU – Schulung und Prüfung nach Dokument 016
  • Umgang mit Funkgeräten
  • Umgang mit Feuerlöschern / Löschübungen
  • Ersthelferausbildung
  • Vorsorgeuntersuchungen: G 20, G 25, G 26/2 oder G26/3, G 41

Sicherungsposten in petrochemischen Anlagen